Die Zahlung erfolgt im SEPA-Lastschriftverfahren.
Der Verein ist wegen Förderung kultureller Zwecke durch Bescheinigung des Finanzamts Sigmaringen vom 02.07.2001, St. Nr.: 85056/14970 als gemeinnützig anerkannt. Die Mitgliedschaft erlischt durch schriftliche Austrittserklärung zum Ende eines Kalenderjahres (Näheres siehe § 5 der Satzung).